Fördermittel für DIF-Weiterbildungsmaßnahmen


Firmen können in der aktuellen Wirtschaftskrise Unterstützung für ihre Weiterbildungsmaßnahmen beantragen – auch wenn der Anbieter nicht nach AZWV zertifiziert ist.

Da bereits mehrere Firmen diese Angebote genutzt haben, können Ihnen unsere Mitarbeiter gern Ihre Fragen über das „richtige“ Procedere einer Beantragung für die Unterstützung einer Weiterbildungsmaßnahme beantworten – bevor Sie sich selbst durch den „Fördermittel-Dschungel“ kämpfen.
Tel. 0 21 52 – 10 16

Folgende Initiativen unterstützen DIF-Seminare.

Das Land NRW mit seinem sog. Bildungsscheck

- nicht an Kurzarbeit gebunden

Er wird vergeben an
- Firmen mit Sitz in NRW bis max. 250 Mitarbeiter und auch an
- Privatpersonen

Das Land NRW übernimmt dabei die Hälfte der Weiterbildungskosten (ohne Verpflegungskosten) bis max. 500 Euro - incl. MwSt. - pro Bildungsscheck.
Jede Firma erhält pro Jahr 10 Bildungsschecks, aber jeder Mitarbeiter nur einen alle 2 Jahre.
Sie können den Bildungsscheck bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle beantragen. Der Bewilligungsaufwand ist gering.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB)

- nicht an Kurzarbeit gebunden

Durch eine gemeinsam mit der EU finanzierten Initiative kann die Sächsische Aufbaubank SAB kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen bei Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen – bis zu 80% der Seminarkosten.
Gefördert werden nur Firmen, die vom Arbeitsamt keine Unterstützung erhalten. Die SAB benötigt den entsprechenden „Negativbescheid“.

Der Europäische Sozialfonds (ESF)

- gebunden an Kurzarbeit

Weiterhin ist seit dem 01.01.2009 eine Förderung aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) möglich. Diese Förderung ist Bestandteil der Initiative "Qualifizieren statt entlassen" von der Bundesregierung. Für die Beantragung und Vergabe sind die entsprechenden Arbeitsagenturen zuständig. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig von der Firmengröße und kann bis zu 80% betragen.

Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen sog.

  • Antrag auf Erstattung von Leistungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds(ESB) für Qualifizierungsmaßnahmen von Kurzarbeitergeldbeziehern, inkl.

  • einem Beiblatt für zugelassene und nicht nach AZWV zugelassene Maßnahmen.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung von Fördergeldern für unsere DIF-Seminare !

 

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